Herzlich willkommen in Ihrer gesicherten Zukunft!
Mit dem Leitsatz „Altersvorsorge: ein Thema, das JEDEN angeht!“ ist es unser Anliegen, Sie zu unterstützen.
Ob optimiert, garantiert, gefördert oder privat – die Altersvorsorge hat viele Facetten und wird zunehmend wichtiger für JEDEN von uns! Wir wollen Ihnen einen Überblick geben und Sie mit der wichtigen Angelegenheit vertraut machen, damit Sie Ihre Zukunft sichern können. Haben Sie das gesamte Vorsorge-Potenzial bereits ausgeschöpft? Ist Ihre Rente gesichert?
Wir helfen Ihnen gerne und geben Antworten auf zahlreiche Fragen rund um die Altersvorsorge!
Beginnend mit der aktuellsten und einer der cleversten Möglichkeiten für Ihre Zukunftssicherung!
Die BasisRENTE ist ein Produkt der privaten Altersvorsorge. Sie kann mit oder ohne Garantie abgeschlossen werden. Zum Renteneintritt erhalten Sie eine lebenslange monatliche Leibrente. Je nach individuellem Sicherheitsbedürfnis bzw. je nach Risikobereitschaft, gibt es verschiedene Ausgestaltungen der BasisRENTE in klassischer Form, fondsgebundener Form und der Sofortrente. Als zusätzliches Sicherheitssystem lässt sich die BasisRENTE mit Produkten der Arbeitskraftabsicherung ergänzen. Beispielsweise durch eine Kombination mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, der Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung oder der Hinterbliebenenrente. Im Fall einer Berufsunfähigkeit zahlt die BU-Zusatzversicherung die Beiträge der BasisRENTE weiter und Sie, wie auch Ihre RENTE sind gesichert.
Die BasisRENTE hat zwei große Vorteile. Zum einen ist jeder von Ihnen eingezahlte Euro bei Arbeitslosigkeit und im Fall von Bürgergeld geschützt. Weder das Sozialamt noch die Bundesagentur für Arbeit oder eventuelle Gläubiger können Zugriff darauf nehmen. Zum anderen können Sie Ihre Beiträge zu hundert Prozent steuerlich geltend machen und haben dadurch einen signifikanten finanziellen Vorteil. Im Rahmen der Sonderausgaben werden die Beiträge über die Steuererklärung abgezogen. Seit dem 01. Januar 2023 sogar zu 100 % mit Beginn des novellierten Jahressteuergesetztes. Die maximal absetzbaren Höchstbeiträge liegen in 2026 bei 30.826 € für Alleinstehende und bei 61.652 € für Paare. Dieser Betrag ist bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen.
Die Steuerersparnis in der Ansparphase führt dazu, dass die Rente selbst steuerpflichtig ist. Doch der individuelle Steuersatz bemisst sich stets am Einkommen. Innerhalb der Rentenphase ist das Einkommen geringer als im Erwerbsleben, so dass die zu entrichtete Steuer ab Rentenbeginn ebenfalls geringer ausfällt und sich für Sie damit final ein finanzieller Vorteil ergibt.
Dabei kommt es darauf an, in welchem Jahr die Rentenleistung gezahlt wird. So beträgt der steuerpflichtige Anteil im Jahr 2025 83,5%. Dieser Satz erhöht sich pro Jahr um 0,5%. Erst im Jahr 2058 sind 100% der Rentenleistung steuerpflichtig.
Die BasisRENTE ist ein Altersvorsorgeprodukt für alle! Die Vorteile dieses Produktes können von jedem genutzt werden, der einkommenssteuerpflichtig und wohnhaft in Deutschland ist.
Das Thema private Altersvorsorge betrifft Selbstständige noch intensiver als Angestellte, da der Selbstständige keine gesetzliche Regelsicherung erhält. Ab Rentenbeginn ist der ehemalige Selbstständige auf externe Einkünfte angewiesen. Während im Erwerbsleben die Tätigkeit für das regelmäßige Einkommen sorgte, stellt sich im Rentenalter die Frage: Woher soll das Geld kommen? Eine Vielzahl Selbstständiger zahlt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und muss sich dieser Frage stellen!
Die BasisRENTE hat das vordergründige Ziel der Einkommenssicherung im Alter. Zu diesem Zweck gibt es in der BasisRENTE lediglich eine Rentenleistung und kein Kapitalwahlrecht. Damit das Kapital für die Rente auch wirklich zum Rentenbeginn zur Verfügung steht, werden Entnahme-, Beleihungs-, Übertragungs- und Schenkungsmöglichkeiten per se ausgeschlossen.
Auch der Fall der Kündigung ist in der BasisRENTE nicht möglich. Jedoch kann der Vertrag bei Zahlungsschwierigkeiten beitragsfrei fortgeführt werden.

In der Regel wird im Todesfall vor Rentenbeginn eine lebenslange garantierte Rente an den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Die Höhe der Rente wird zum Zeitpunkt der Rente ermittelt.
Anspruchsberechtigte Hinterbliebene in der BasisRENTE sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder. Nach Rentenbeginn können unterschiedliche Modelle der Todesfallleistung verwendet werden:
Rentengarantiezeit: Die Rente wird für einen fest definierten Zeitraum an einen anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt
Restkapitalisierung: Das vorhandene Kapital bzgl. bereits gezahlter Renten wird in eine sofortbeginnende Rentenversicherung für den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen umgewandelt.
Ergänzend gibt es die Möglichkeit, eine feste Hinterbliebenenrente in den Vertrag als Zusatzschutz zu integrieren.
Sofern kein anspruchsberechtigter Hinterbliebener vorhanden ist, erlischt die Versicherung und das Kapital wird an die Versichertengemeinschaft gezahlt.
Die PrivatRENTE ist ein Produkt der privaten Altersvorsorge. Zum gewünschten Ablauftermin wird entweder eine Rentenleistung oder eine Kapitalleistung erbracht. Je nach individuellem Sicherheitsbedürfnis bzw. je nach Risikobereitschaft, gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten der PrivatRENTE in Form der klassischen Rentenversicherung, in Form der fondsgebundenen Rentenversicherung mit oder ohne Garantie und in Form der Sofortrente.
Die PrivatRENTE wird steuerlich nicht begünstigt, die Beiträge für Ihre private Rentenversicherung können steuerlich nicht abgesetzt werden. Rentenzahlungen aus einer PrivatRENTE werden mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter des Renteneintritts bzw. Rentenzahlungsbeginn.
Ein Beispiel:
Der Ertragsanteil für einen 67-Jährigen beträgt 17%.
Das bedeutet 17% der Rentenleistung sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Wird das Kapital zum Rentenbeginn als Einmalbeitrag gewählt, gilt unter bestimmten Voraussetzungen, dass nur die Hälfte aller Erträge steuerpflichtig ist. Zu diesen Voraussetzungen zählt, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweist und nicht vor dem vollendeten 61. Lebensjahr zur Auszahlung kommt.
In der Ansparphase und Laufzeit bietet die PrivatRENTE umfangreiche flexible Möglichkeiten. Ob Sie einmalige Entnahmen, Beleihungen oder Schenkungen vornehmen wollen, oder ob der Vertrag gekündigt werden soll oder aber Stundungen bzw. Beitragsfreistellungen erfolgen sollen – alles kann, nichts muss lautet hier die Devise. Die PrivateRENTE ist so flexibel, wie Sie diese gerade brauchen.
Gut durchdacht gilt es die Wahl des Versicherers zu treffen. Schließlich sollen die Leistungen aus der PrivatRENTE nicht nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern auch in der Zukunft in der zugesagten Höhe eingehalten werden können.
Bei Ihrer Wahl des Versicherers, sollten Sie daher folgende Aspekte berücksichtigen: Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine angemessene Mischung und Streuung der Anlagen.
Die RENTE² bietet Ihnen eine clevere Kombination für Ihre Altersvorsorge. Sie nutzen einerseits die hochattraktive BasisRENTE mit steuerlichem Vorteil zur Zukunftssicherung Ihres Einkommens und ergänzen diese mit der hochflexiblen Lösung der PrivatRENTE. Eine raffinierte RENTEN-Kombination mit dem Besten aus zwei Welten – clever kombiniert, mit Synergieeffekt in nur einem Beitrag. Die Altersvorsorge mit doppelter Wirkung!
Nein, es handelt sich hier um zwei voneinander getrennte Produktlösungen. Das hat den Vorteil, dass Sie die Steuerersparnis flexibel nutzen können. Da wir alle vor der Herausforderung eines ausreichenden Einkommens im Rentenalter stehen, macht die Lösung der Rente² jedoch nahezu für jeden Sinn.
Unvorbereitete Lebensereignisse können uns alle treffen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Beiträge für jeden einzelnen Baustein herabzusetzen oder gänzlich beitragsfrei zu stellen. Das schafft in besonderen Lebensphasen Liquidität. Sofern Sie Kapital benötigen, steht Ihnen in der Produktlösung der PrivatRENTE die Möglichkeit offen, einen Teil des Geldes zu entnehmen oder den Vertrag zu kündigen, was Ihnen Kapital verschafft.
Der demografische Wandel spitzt die Thematik der privaten Altersvorsorge zunehmend zu. In Zukunft stehen immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüber, dadurch wächst die gesetzliche Rente im Vergleich zu den Löhnen nur sehr langsam an und die Regelsicherung reicht zukünftig nicht aus. Das betrifft uns alle! Ob es nun um eine Angestellte geht, einen Selbstständigen, ob jung oder junggeblieben. Es ist nie zu spät, um zu beginnen. Das Produktspektrum der Altersvorsorge ist vielfältig und auf jede Ausgangssituation anpassbar. Die Bereitschaft die eigene Altersvorsorge selbst in die Hand zu nehmen ist essentiell und notwendig! Fangen Sie besser heute noch an!
